Fahrschule Michael Paky
Hauptstr. 50
89257 Illertissen
Mobil +49 159 06311804
E-Mail kontakt@fs-mp.de
Fahrerlaubnisklasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum über 50cm³
- mehr als 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 15kW Leistung
- Hubraum über 50cm³ bei verbrennungsmotor oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Vorbesitz erforderlich:
Führerschein Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt nach min. zwei Jahren Besitz von A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet Klassen: AM, A1, A2
theorie Ausbildung
04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
praktische Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten:
05 x Überland,
04 x Autobahn,
03 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild;
für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A2
Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder Klasse A1 (Leichtkrafträder) auch mit Beiwagen
- max. 125cm³ Hubraum
- max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/ kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 50cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotor
- mehr als 45km/h bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit max. 15kW
Mindestalter: 16
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klassen: AM
theorie Ausbildung
04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
praktische Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten:
05 x Überland,
04 x Autobahn,
03 x Nachtfahrt
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Fahrerlaubnisklasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- max. Motorleistung 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/ kg
die nicht von einem Kraftrad mit Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet ist.
Mindestalter: 18
Vorbesitz erforderlich: nein
Stufenführerschein:
Nach min. zwei Jahren Besitzt von A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
Beinhaltet Klassen: AM, A1
theorie Ausbidung
04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
praktische Ausbildung
Fahrstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten:
05 x Überland,
04 x Autobahn,
03 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild;
für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A1
Fahrerlaubnisklasse AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder
- einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Mindestalter: 15
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltete Klassen: keine
theorie Ausbildung
02 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
praktische Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 196
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Fußnote 2)
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,
- Mindestalter 25 Jahre,
- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).
- Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.