Fahrschule Michael Paky

Hauptstr. 50

89257 Illertissen

Mobil +49 159 06311804

E-Mail kontakt@fs-mp.de

Ausbildung Zweirad

Stand: 2023

Fahrerlaubnisklasse A


Krafträder (auch mit Beiwagen)


- Hubraum über 50cm³

- mehr als 45km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit


Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- mehr als 15kW Leistung

- Hubraum über 50cm³ bei verbrennungsmotor oder

- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter

- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren


Vorbesitz erforderlich:

Führerschein Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt nach min. zwei Jahren Besitz von A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich.


Beinhaltet Klassen: AM, A1, A2


theorie Ausbildung

04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)

06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)


praktische Ausbildung

Übungsstunden: nach Bedarf


Sonderfahrten:

05 x Überland,

04 x Autobahn,

03 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)


Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:

Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild;

für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A2

Fahrerlaubnisklasse A

Fahrerlaubnisklasse A1


Krafträder Klasse A1 (Leichtkrafträder) auch mit Beiwagen


- max. 125cm³  Hubraum

- max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/ kg


dreirädrige Kraftfahrzeuge

- mehr als 50cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotor

- mehr als 45km/h bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit max. 15kW


Mindestalter: 16

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klassen: AM


theorie Ausbildung

04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)

06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)


praktische Ausbildung

Übungsstunden: nach Bedarf


Sonderfahrten:

05 x Überland,

04 x Autobahn,

03 x Nachtfahrt


Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:

Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild

Fahrerlaubnisklasse A1

Fahrerlaubnisklasse A2


Krafträder (auch mit Beiwagen)


- max. Motorleistung 35 kW und

- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/ kg

die nicht von einem Kraftrad mit Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet ist.


Mindestalter: 18

Vorbesitz erforderlich: nein


Stufenführerschein:

Nach min. zwei Jahren Besitzt von A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich


Beinhaltet Klassen: AM, A1


theorie Ausbidung

04 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)

06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)


praktische Ausbildung

Fahrstunden: nach Bedarf


Sonderfahrten:

05 x Überland,

04 x Autobahn,

03 x Nachtfahrt (bei Neuerwerb)


Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:

Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild;

für Stufenführerschein zusätzlich Nachweis für Führerschein Klasse A1

Fahrerlaubnisklasse A2

Fahrerlaubnisklasse AM


Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)


- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und


- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW


Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e


- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder


- von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder


- einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und

- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und

- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e


- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und

- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und

- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,

- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz


Mindestalter: 15

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltete Klassen: keine


theorie Ausbildung

02 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)

6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)


praktische Ausbildung

Übungsstunden: nach Bedarf


Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:

Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild

Fahrerlaubnisklasse AM

Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 196

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)


Krafträder Klasse A1 (Leichtkrafträder) auch mit Beiwagen


- max. 125cm3 Hubraum

- max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1kW/ kg
 

Fußnote 2)

Fahrerlaubnisklasse B 196

Fußnote 2)
Die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erfolgt bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:

- mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B,

- Mindestalter 25 Jahre,

- Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Theorie, 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Praxis).

- Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der theoretischen und praktischen Fahrerschulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Fahrerschulung teilgenommen hat.


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