Fahrschule Michael Paky
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89257 Illertissen
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Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes.
Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klasse AM, A1, A2 und A)
- mit einer zlässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger,
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klassen: L und M
Theorie Ausbildung
02 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen)
06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Praktische Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten:
05 x Überland
04 x Autobahn
03 x Nachtfahrt
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Fahrerlaubnisklasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klassen: keine
Praktische Ausbildung
Übungsstunden: nach Bedarf
Sonderfahrten:
03 x Überland
01 x Autobahn
01 x Nachtfahrt
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger
- zulässiger Gesamtmasse Anhänger über 750kg
- zulässige Kombination aus Fahrzeug und Anhänger max. 4.250kg
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klassen: keine
Theorie Ausbildung
150 Minuten Grundunterricht
Praktische Ausbildung
Fahrstunden: 210 Minuten praktische Übungen, 60 Minuten Realverkehr
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 197
Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klasse AM, A1, A2 und A)
- mit einer zlässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger,
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klassen: L und M
Theorie Ausbildung
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klassen
06 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
02 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Fahrstunden: ca. 10-15 (Ausbildung auf Automatik und Schaltfahrzeug)
Sonderfahrten:
05 x Überland
04 x Autobahn
03 x Nachtfahrt
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung:
Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild